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Blutanklage im Kaukasus: Georgische Juden und der Prozess von Kutaisi (1878-1880)

Georgien 1879.  Es ist das erste Mal in ihrer Geschichte, dass die georgischen Juden vor Gericht von einer Blutanklage freigesprochen werden. In vielerlei Hinsicht ist es eine Anklage gegen die gesamte jüdische Bevölkerung. Zugleich läutet der Kutaisi-Prozess das Ende der Reformära unter Zar Alexander II. ein, der zuvor noch die Abschaffung der Leibeigenschaft (1861) und die Justizreform (1864) durchgeführt hatte.
 

Im Dorf Satschchere im Norden der Provinz Kutaisi wurde 1878 ein Mädchen tot aufgefunden. Umgehend kam es zu einer Welle der Unruhe und Gewalt. In der Nähe des Tatorts waren jüdische Händler gesehen worden, was schnell den Verdacht auf sie lenkte und zu antisemitischen Angriffen führte. Neun jüdische Männer wurden daraufhin der Entführung und Tötung des Mädchens zum Zwecke angeblicher Blutrituale angeklagt. Dies verschärfte die Spannungen weiter. Der Vizekönig, oberster Repräsentant des Zaren im Kaukasus, und seine Verwaltung waren von Anfang an skeptisch gegenüber den Anschuldigungen. Sie entschieden sich daher für einen öffentlichen Gerichtsprozess, in der Hoffnung, den eskalierenden Konflikt zu entschärfen. Der Prozess zog enorme Aufmerksamkeit auf sich, mit zahlreichen lokalen und internationalen Zeitungen vor Ort. Nach zehn intensiven Verhandlungstagen wurden die Männer freigesprochen – ein Ergebnis, das der jüdischen Gemeinschaft rechtliche, aber auch moralische Anerkennung brachte.

Für eine wissenschaftliche Analyse des Prozesses, siehe: https://www.tandfonline.com/doi/full/10.1080/02634937.2024.2302581

Die Geschichte dieses Prozesses zeichnet sich durch die Verflechtung verschiedener Akteure aus, die sich für die gemeinsame Sache zusammenschlossen. Lokale Rabbiner, überzeugte Liberale des späten Zarenreiches, der Vizekönig selbst, translokale jüdische Autoritäten und die lokale georgische Elite arbeiteten zusammen, um einen Prozessverlauf zu ermöglichen, der mit dem Freispruch der neun Männer endete. Unmittelbares Wachstum und eine Stärkung der jüdischen Bevölkerung in Kutaisi in der Folgezeit sind maßgeblich mit diesem Prozess verbunden. Doch was waren die Hintergründe der Anschuldigungen und des Freispruchs?

 

Große Synagoge von Kutaisi, erbaut in den 1880er Jahren

Bereits 1833 beschrieb der Schweizer Reiseschriftsteller Frédéric Dubois de Montpéreux Kutaisi als Wohnort zahlreicher georgischer Juden. Diese Gruppe, so Montpéreux, unterschied sich von den anderen Bewohnern der Stadt allein durch ihren Gesichtsausdruck, während alles andere, wie Sprache oder Kleidung, weitgehend identisch war. Der von ihm angefertigte Stadtplan zeigt das jüdische Viertel am linken Ufer des Flusses Rioni in dem neuen Stadtteil, der nach der russisch-kolonialen Besetzung Georgiens angelegt wurde. Seit Jahrhunderten schon waren die georgischen Juden in staatlicher, kirchlicher oder adliger Leibeigenschaft und unterschieden sich so kaum von anderen Leibeigenen. Mit der russischen Annexion Westgeorgiens im Jahr 1810 änderte sich ihre Lage auf verschiedene Weise. Unter anderem stieß die für ihre wirtschaftliche Tätigkeit unentbehrliche Bewegungsfreiheit auf den Widerstand der neuen Verwaltung.

 

1833 Stadtplan von Kutaisi nach Frédéric Dubois de Montpéreux

Die Juden des Dorfes Satschchere, gegen die sich die Anklage richtete, besaßen weniger Rechte als Stadtbewohner. Während die städtischen Juden meist unter kirchlicher oder staatlicher Leibeigenschaft standen, befanden sich die dörflichen Juden im Privatbesitz eines Adligen. Trotz der Abschaffung der Leibeigenschaft in Kernrussland im Jahr 1861 blieben die sozioökonomischen Strukturen in Georgien weitgehend unverändert; der georgische Adel behielt bis 1912 de facto den alleinigen Zugriff auf Land, weil die Bauern keinerlei Mittel besaßen, um dieses zurückzukaufen. Der georgische Adel war nicht bereit, die „historisch“ legitimierte Leibeigenschaft aufzugeben. Die zumindest formale Abschaffung derselben führte jedoch zu neuen Strukturen und Loyalitäten. Anstatt sich 1878 an den lokalen Adel zu wenden, konsultierten zwei Rabbiner aus Satschchere folglich den Vizekönig Michail Nikolaewitsch, der zugleich der Bruder Alexanders II. war. Es waren der Zar und Reformer des Zentrums, nicht der georgische Adel, die sich für die Freiheit der Bauern eingesetzt hatten. Wer könnte also ein besserer Ansprechpartner sein als der Bruder Alexanders II.? Folglich erhielt dieser nun eine Vielzahl von Briefen aus der jüdischen Bevölkerung mit der Bitte, sich im Prozess von Kutaisi (und in der Folgezeit) für sie einzusetzen.

Beachtenswert ist auch die Vernetzung der georgischen Juden innerhalb und außerhalb der Provinz Kutaisi. Juden aus Satschchere hatten Kontakt mit dem einflussreichen Händler Aaron Eligulashvili in Kutaisi aufgenommen, der sich wiederum an den jüdischen Politiker Naphtali Herz Günzburg in Sankt Petersburg wandte. Dieses Bemühen hatte zur Folge, dass die Juden aus Satschchere zwei der renommiertesten Anwälte des Reiches zu ihrer Verteidigung gewinnen konnten.

Der Vizekönig wiederum engagierte sich für einen öffentlichen Prozess in Kutaisi, da die Lage in Satschchere immer angespannter wurde. Wie ein Kommentator des Prozesses in der georgischsprachigen Zeitung Droeba in Bezug auf die Relevanz des Falles für georgische Juden argumentierte, würde es vom Ausgang dieses Falles abhängen, ob Juden weiterhin in Georgien leben könnten: Dies sagt viel über den aufgeheizten Kontext aus, in dem georgische Juden ihr Leben vor zunehmenden antisemitischen Angriffen verteidigen mussten.

Eine zentrale Rolle im gerade reformierten Rechtssystem spielte die Rhetorik in den öffentlichen Prozessen. Die Anwälte standen vor der Herausforderung, den weit verbreiteten Aberglauben argumentativ zu bekämpfen. In diesem Zusammenhang spielte der Bruder des Zaren eine bedeutende Rolle, indem er ein Buch des russisch-jüdischen Wissenschaftlers Daniil Chwolson unter den Richtern und Anwälten verteilen ließ. Das Buch beschrieb die Geschichte der Blutanklage in Europa und unterstrich zugleich ihre Absurdität. Tatsächlich bezogen sich die Anwälte mehrfach auf die Argumentation in Chwolsons Buch, was maßgeblich zum Freispruch beitrug.

 

links: Bezirksgericht Kutaisi, erbaut in den 1890er Jahren; der Kutaisi-Prozess dagegen fand in der ehemaligen Residenz des Gouverneurs statt, wo seit Ende der 1860er Jahre das Bezirksgericht tagte; rechts: armenisch-katholische Kirche, ebenfalls erbaut in den 1890er Jahren

Der Aberglaube an den jüdischen Ritualmord christlicher Kinder verschwand zwar nicht aus der Bevölkerung, doch die Juden spürten eine gewisse Anerkennung. Der Ausgang des Verfahrens hatte zwei zentrale Folgen: Zum einen gab der Freispruch der wachsenden Gemeinschaft der georgischen Juden im westlichen Teil Georgiens, insbesondere in der Stadt Kutaisi, ein anerkanntes Recht. Zum anderen symbolisierte der Prozess eine weitgehend unabhängige Justiz. Für Jahrzehnte wurde der Prozess zum Bezugspunkt juristischer oder politischer Debatten in Russland und darüber hinaus.


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Nikozeli (April 25, 2024). Blutanklage im Kaukasus: Georgische Juden und der Prozess von Kutaisi (1878-1880). In Pursuit of ‘Legality’ and ‘Justice’. Retrieved January 12, 2026 from https://doi.org/10.58079/13khv


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